Infos & News

Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis 07. März

Bundes- und Landesregierung haben erneut die aktuellen Kontaktbeschränkungen frühzeitig bis zum 07. März verlängert. Gute Nachricht für den Tennissport in Hessen: Es kann weiter gehen wie bisher!

Das hessische Corona-Kabinett hat die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum 16. Dezember 2020 verschärft. Die Einschränkungen für den Sport bleiben aber unverändert - bis einschließlich 07. März.

Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen also geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft

Bedeutet für den Tennissport:

  • Einzeltraining (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler)
  • ein Haushalt darf zusammen spielen (dann auch mehr als zwei Personen möglich)
  • der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)

Was bedeutet das für Tennistrainerinnen und -trainer?
Grundsätzlich ist nur Einzeltraining erlaubt, d.h. ein Trainer mit einem Spieler! Es befinden sich also maximal zwei Personen auf einem Tennisplatz.

Es gibt darüber hinaus weiterhin die Ausnahme, dass ein Trainer das Spiel von maximal zwei Personen coachen kann, wenn er neben dem Platz steht - also auch nicht an der Bank, am Netzpfosten oder am Hochstuhl. Der Trainer darf bei dieser Form also nicht ins Training eingreifen, sondern lediglich verbal mit großem Abstand coachen! Eine Ausnahme für das Trainieren von Personen aus einem gemeinsamen Haushalt (z.B. Geschwister) gibt es nicht!

Der HTV empfiehlt ausdrücklich nur die Durchführung von Einzeltraining. In der aktuellen Situation dürfen wir uns in Hessen glücklich schätzen, dass Tennis als einige der wenigen Sportarten noch durchgeführt werden darf! Uns erreichen leider immer mehr Meldungen, dass sich einige wenige Trainer*innen hier nicht an die gesetzlichen Anforderungen halten. Wir appellieren daher dringlichst: im Sinne aller Trainerinnen und Trainer - bitte halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen!

Wie geht es mit der Winterrunde weiter? Wann können wieder Turniere gespielt werden?
Die Winterrunde wird vollständig abgesagt. Der Turnierbetrieb wird bis einschließlich 07. März ausgesetzt.  Die Turnierveranstalter werden daher erneut gebeten, alle bis einschließlich 07.03.2021 terminierten Turniere über die Turniersoftware abzusagen.

 

(Quelle: HTV-Tennis.de | https://www.htv-tennis.de/tennistraining-auch-weiterhin-erlaubt.php)

 

Ranglisten- und LK-Wertung ausgesetzt

vom 07. Dezember 2020 bis 07. März 2021

Seit Anfang November gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen und Vorgaben für das Tennisspiel. Dies wirkt sich auch auf die deutsche Turnierlandschaft und damit auf die Ranglisten und die Generali Leistungsklasse aus.

Pressemitteilung DTB - Stand 12.02.2021
Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehenden Beschlüsse vom 3. und 10. Dezember 2020 bis zum 7. März 2021 zu verlängern (bisher 14. Februar). Damit soll den bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie Rechnung getragen werden.

Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen bis 7. März 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind internationale Turniere.

Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält sich vor, zukünftig weitere Anpassungen bei der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung vorzunehmen.



Pressemitteilung DTB
- Stand 27.01.2021
Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehenden Beschlüsse vom 3. und 10. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern (bisher 31. Januar). Damit soll den bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie Rechnung getragen werden.

Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen bis 14. Februar 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind internationale Turniere.

Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält sich vor, zukünftig weitere Anpassungen bei der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung vorzunehmen.



Pressemitteilung DTB
- Stand 08.01.2021
Um eine wettbewerbsverzerrende Wertung von vereinzelt stattfindenden Turnieren zu vermeiden, hat der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehenden Beschlüsse vom 3. und 10. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern (bisher 10. Januar). Damit soll den bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie Rechnung getragen werden.

Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen bis 31. Januar 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind internationale Turniere.

Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält sich vor, zukünftig weitere Anpassungen bei der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung vorzunehmen.



Pressemitteilung DTB - Stand 10.12.2020
Um eine wettbewerbsverzerrende Wertung von vereinzelt stattfindenden Turnieren zu vermeiden, hat das Präsidium des Deutschen Tennis Bundes (DTB) – auf Vorschlag des Ausschusses für Ranglisten und Leistungsklassen – entschieden, die Ranglisten- und Leistungsklassenwertung für nationale Turniere im Zeitraum 7. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 sowie von Mannschaftsspielen für den Zeitraum 10. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auszusetzen. Damit sollen auch (bundeslandübergreifende) Turnier- und Mannschaftsreisen reduziert bzw. verhindert werden, die den generell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie entgegenwirken.

Ausgenommen von dieser Entscheidung sind die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren, die vom 7. bis 13. Dezember 2020 in Biberach stattfinden, sowie internationale Turniere.

Zudem wurde vom Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, den Motivationszuschlag in der Generali Leistungsklasse wie im November auch im Dezember auszusetzen. Der Ergebnisauswertungszeitraum zum Ranglistenstichtag 31. Dezember 2020 wird auf 21 Monate erweitert und umfasst alle ranglistenrelevanten Ergebnisse im Zeitraum 1. April 2019 bis 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung aller in diesem Zeitraum angefallenen „Nicht Angetreten“-Wertungen (n.a.Wertungen), die ab dem vierten n. a. zu einem Punktabzug in der Ranglistenwertung führen.

Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält sich vor, weitere zeitliche Anpassungen bei der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung vorzunehmen.

 

 

(Quelle: HTV-Tennis.de | https://www.htv-tennis.de/ranglisten-und-lk-wertung-ausgesetzt.php)

 

Quelle des Beitrag's: Hessischer Tennisverband vom 06.11.2020
https://www.htv-tennis.de/tennisbetrieb-im-november-untersagt.php

 

Erneute Kehrtwende im Freizeit- und Amateursport

Die erneute Kehrtwende ist geschafft! Der Tennissport in Hessen ist wieder – unter Einschränkungen – genehmigt. Mit sofortiger Wirkung kann das Tennisspielen alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand in den Hallen sowie auf den Freiplätzen wieder aufgenommen werden.

Der Druck hat sich ausgezahlt, die erneute Kehrtwende ist geschafft. Nachdem die Hessische Landesregierung für den 5. November die ursprüngliche Verordnung vom 03.11. überraschend und ohne Begründung im Sportbereich geändert hat, kommt es nun zur erneuten Änderung der Verordnung – zu Gunsten unseres geliebten Tennissports. Die Hessische Landesregierung nimmt also offiziell die zuletzt veröffentlichten Beschränkungen zurück.

In der neuesten Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sports vom 6. November heißt es wörtlich: „Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben.“

Link: Pressemitteilung des Hessischen Ministerium des Inneren und Sport

Tennisspielen ist somit unter den folgenden Bedingungen wieder erlaubt:

  • maximal zwei Spieler pro Platz (2 Spieler oder 1 Spieler + 1 Trainer)
  • Doppel möglich, wenn alle vier Personen aus einem Hausstand kommen
  • der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)

Der HTV empfiehlt darüber hinaus:

  • Maske überall abseits des Platzes tragen
  • Grundsätzlich den Mindestabstand von 1,5m einhalten
  • Umkleiden und Duschräume geschlossen halten
  • Aufenthaltsräume regelmäßig lüften

In jedem Fall ist ein Gebot besonders zu berücksichtigen: Kommen – Spielen – Gehen! Verzichten Sie auf jegliche Handlungen, die Ihren Aufenthalt, neben dem eigentlichen Spiel, unnötig verlängern.

Unser Respekt und Dank gelten den Entscheidungsträgern, die die getroffene Entscheidung nochmals geprüft und zurückgenommen haben, aber insbesondere unserer Tennisgemeinde für den vorbildlichen Zusammenhalt in dieser herausfordernden Situation. Die schnelle und direkte Kommunikation mit der Hessischen Landesregierung durch den HTV auf der einen Seite, aber insbesondere die außerordentliche Unterstützung der Vereine, Trainerinnen und Trainer sowie Spielerinnen und Spieler auf der anderen Seite, haben wesentlich dazu beigetragen, die Politik von einem Umdenken zu überzeugen.

Im Interesse unserer Vereine, Trainer, Spieler sowie der Hallenbetreiber wird der HTV auch weiterhin die guten persönlichen Kontakte zu den Verantwortlichen pflegen und sich für den Tennissport einsetzen. Dennoch, wir sind alle aufeinander angewiesen. Daher die Bitte an alle: haltet die verordneten Regelungen ein!

 

 

Liebe Vereinfunktionäre,
Liebe Tennisspieler*Innen,

leider müssen wir Ihnen schlechte Nachrichten überbringen. Die Hessische Landesregierung hat heute am 03. November, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen...

Am vergangenen Freitag (30.10.) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Länder veröffentlicht. Wie wir am Samstag, den 31. Oktober, informiert haben, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen möglich.

Nun kam es heute, nachdem die Gerüchteküche bereits seit Montag Nachmittag brodelte, zur für uns alle überraschenden und unverständlichen Kehrtwende. Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 5. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden! 

In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich:  „(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und priva-ten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur ge-stattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfeh-lungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist fer-ner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“ 


Was bedeutet das nun für das Tennistraining?
Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt! 

Tipp: Von diesem Lockdown betroffene Soloselbständige Trainerinnen und Trainer sowie Tennis-Akademien können eine Corona-Entschädigung für den November beantragen. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.

Ändert sich etwas für den Wettkampfsport?
Wie bereits am Wochenende informiert, wird der Turnierbetrieb für den gesamten November eingestellt. Auch der Mannschaftsbetrieb wird mit dieser neuen Entwicklung nun endgültig ausgesetzt. Sofern nicht schon geschehen, informieren die Veranstalter über mögliche Neuansetzungen oder notwendige Absagen.

Wie sieht der HTV diese Entwicklung?
Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht. Mit dem Korrigieren einer Verordnung in wesentlichen Punkten am eigentlichen Tag des Inkrafttretens dieser, wird nicht nur das Vertrauen, sondern werden vielmehr die Existenzen unserer großen Tennisgemeinde leichtfertig aufs Spiel gesetzt. 

Auf Grund dieser Tatsachen hält sich der HTV offen, rechtliche Schritte gegen diesen Vorgang einzuleiten.

Wir entschuldigen uns bei allen Beteiligten vielmals für die nun verursachten Umstände. Dennoch bitten wir Sie, die neuen Regelungen dringend zu beachten und einzuhalten! Wir werden wieder informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt. Bis dahin: Bleiben Sie gesund!
 
Michael Otto
Vizepräsident, Pressesprecher und Leiter des Ressorts Öffentlichkeitsarbeit

Hessischer Tennis-Verband e.V.
Auf der Rosenhöhe 68, 63069 Offenbach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mobil: 0172-6703744
Festnetz: 069-94592304
Fax: 069-94592305
Homepage: www.htv-tennis.de
Facebook: www.facebook.com/HessischerTennisVerband/
 
 

Mit den Bezirkstrainern Thomas Rachow und Manuel Hoffmann fanden am 9.
August und 6. September 2020 Bezirkssichtungen statt.

 

 

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DIE NEUEN DEUTSCHEN RANGLISTEN DER JUGEND UND AKTIVEN SOWIE DER SENIOREN.

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