Infos & News
Auslegung der Zuschauerregel der Corona-Verordnung
Liebe Vereinsvorstände,
liebe Mannschaftsführer/-innen,
heute erreichte uns eine E-Mail vom Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport bezüglich der Anpassung der Auslegung der Zuschauerregel der Corona-Verordnung. Die Durchführungsbestimmungen werden diesbezüglich nun zeitnah aktualisiert und hier veröffentlicht.
Die Erklärung des Innenministeriums im Wortlaut:
"Anbei sende ich Ihnen eine überarbeitete Passage aus den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neu geregelt ist die Frage, wer beim Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport als Zuschauer den Sportwettkampf verfolgen kann.
Sind Zuschauer im Trainings- und Wettkampfbetrieb gestattet?
Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind. Dies betrifft nicht reine Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter, oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder bei diesem betreuen. Die Begleitpersonen können sich unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen auch während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten."
Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband e.V.
Quelle:
Hessischer Tennis-Verband e.V.
Wettspielbetrieb erlaubt!
Wettspielbetrieb erlaubt!
Gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11.Juni wieder erlaubt. Grünes Licht also für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.
Mehr unter:
https://www.hessentennis.de/wettspielbetrieb-erlaubt.php
Tennisplätze in Hessen wieder geöffnet!
Ab 09.05. können die hessischen Tennisvereine ihre Anlagen wieder öffnen!
Der langersehnte Tag ist zum Greifen nahe. Am Samstag, den 09.05. dürfen auch wir in Hessen alle privaten und öffentlichen Freiluft-Tennisanlagen unter Auflagen wieder öffnen.
✔ Doppel erlaubt |
✔ Alles unter Einhaltung des Mindestabstands! |
✔ Gastro bis 15. Mai geschlossen |
✔ 4er Training erlaubt |
✔ Aufenthalt auf Anlage erlaubt |
✔ Gastro Terrassen ab 15. Mai erlaubt |
✔ Hallennutzung erlaubt |
✔ Umkleiden und Duschen geschlossen |
Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:
- er muss kontaktfrei ausgeübt werden
- ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten
- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen
- der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
- es sind keine Zuschauer erlaubt
- Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten
Bitte informieren Sie sich zusätzlich auch bei den örtlichen Behörden, ob weitere Bestimmungen notwendig sind.
Darüber hinaus empfehlen wir den Vereinen, die weiteren folgenden Maßnahmen einzuhalten und die entsprechenden Aushänge gut sichtbar auf dem Vereinsgelände sowie den sanitären Anlagen auszuhängen und den Trainern, Mitgliedern und Gästen zur Verfügung zu stellen:
- Empfehlungen des HTV
- Empfehlungen zum Trainingsbetrieb
- Empfehlungen für das Tennistraining
- Ergänzende Empfehlungen des DTB | Erläuterung
- Aushang: Verhaltenshinweise für Tennisspieler
- Aushang: Hygiene-Tipps des BMG
- Aushang: Hygiene-Tipps der BZgA
Wir bitten alle Vereine, Trainer/-innen und Spieler/-innen ausdrücklich um die Einhaltung dieser Auflagen sowie der ergänzenden Empfehlungen. Diese werden regelmäßig - entsprechend der weiteren Entwicklungen - aktualisiert und hier veröffentlicht. Es ist daher zu empfehlen, die Aktualität der Empfehlungen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Ggf. ist es sinnvoll, auf Grund der Vorbereitungsmaßnahmen die Anlage erst später zu öffnen. Wir bitten alle Mitglieder um Verständnis, dass die Vereine Zeit benötigen, die Auflagen auch erfüllen zu können.
WIR DANKEN ALLEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG!
Quellenangabe:
https://www.htv-tennis.de/tennispl%C3%A4tze-in-hessen-wieder-ge%C3%B6ffnet.php
Sommer-Medenrunde 2020
liebe Mannschaftsführerinnen und Mannschaftsführer,
der erweiterte Sportausschuss hat die ersten wichtigen sportlichen Rahmenbedingungen zu einer möglichen Sommer-Medenrunde 2020 verabschiedet und hierzu vorübergehende Anpassungen und Ergänzungen an der Wettspielordnung (und Spiellizenzordnung) vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- kein Abstieg, mit Aufstieg
- Mannschaftsrückzug vom 18. bis 24.05.2020
- namentliche Meldung bis 31.05.2020
Der HTV und der erweiterte Sportausschuss beobachten die weitere Entwicklung und behalten sich das Recht vor in einer geplanten Sitzung am 02.06.2020 über weitere Rahmenbedingungen zu entscheiden.
Was wurde zur Auf- und Abstiegsregelung entschieden?
Der Ausschuss hat beschlossen, die Abstiegsregelung in diesem Jahr vollständig auszusetzen. Das bedeutet es wird sowohl sportlich als auch regeltechnisch keine Absteiger geben.
Die Aufstiegsregelung wird weiterhin angewendet. Wie gewohnt werden die Aufsteiger am Ende des Jahres durch die Abschlusstabellen abgebildet. Was passiert mit den potenziellen Aufsteigern in die RLSW / SWL? Ob die Hessenmeister aufsteigen, ist noch zu klären. Der DTB als Veranstalter der Regionalligen wird hierzu zeitnah eine Entscheidung treffen.
Welche Regelungen wurden zum Mannschaftsrückzug verabschiedet?
Ein Mannschaftsrückzug in diesem Wettspieljahr wird nicht sanktioniert, d. h. es wird kein Ordnungsgeld erhoben und der Abstieg tritt nicht in Kraft.
Der Ausschuss hat sich entschieden die zuletzt avisierte Frist zum 15.05.2020 zu ändern. Ein Mannschaftsrückzug wird ab sofort in der Woche vom 18. bis 24.05.2020 möglich sein. Ein Rückzug nach dieser Woche ist rein formal nicht vorgesehen. Kann oder möchte eine Mannschaft nach diesem Zeitraum dennoch nicht mehr teilnehmen, wird dies durch den angepassten § 54 Ziff. 2f. HTV-WO geregelt. Jeder bis hierhin gemeldete Rückzug ist bereits im HTO vermerkt und wird ebenfalls nicht sanktioniert.
Warum wurde dieser Zeitraum für einen Mannschaftsrückzug gewählt und wie ist ein Mannschaftsrückzug zu melden?
Es gibt zwei wesentliche Gründe, warum man sich dazu entschieden hat, einen Mannschaftsrückzug nur in diesem Zeitraum zuzulassen. Zum einen geht es um die Planungssicherheit für die neue Spielplanerstellung. Zum anderen möchte man voreilige Mannschaftsrückzüge durch die bestehende Unsicherheit verhindern, falls sich Spielerinnen und Spieler nach eventuellen Lockerungen durch die Landesregierung in den kommenden zwei Wochen noch umentscheiden.
Ein Mannschaftsrückzug ist dem zuständigen Spielleiter sowie dem hauptamtlichen Mitarbeiter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! per E-Mail zu melden. Wichtig ist, mitzuteilen, welche Mannschaft aus welcher Gruppe zurückgezogen werden soll.
Kann die namentliche Meldung noch einmal bearbeitet werden? Und dürfen Spieler/-innen eventuell noch wechseln?
Die Bearbeitung der namentlichen Meldung auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene ist ab sofort und bis zum 31.05.2020 möglich. Die Bearbeitung hat wie gewohnt im HTO zu erfolgen. Nach- oder Ummeldungen nach dem 31.05.2020 sind nicht mehr zulässig. Seit dem 16.03. angefallene Nach- bzw. Ummeldegebühren werden nicht fällig.
Die Spiellizenzverwaltung wird ebenfalls bis zum 31.05.2020 verlängert. Ab sofort können wieder Lizenzneu- bzw. Wechselanträge sowie Stammdatenänderungsanträge im HTO gestellt werden. Lizenzwechsel sind ausschließlich zwischen Mitgliedsvereinen des HTV möglich.
Können Wettkämpfe flexibel verlegt werden?
Durch die Anpassungen an § 37 HTV-WO können Wettkämpfe flexibel auf einen Wunschtermin auch außerhalb des 14-Tage-Rahmens und auch nach dem letzten Spieltag verlegt werden. Voraussetzung bleibt das Einverständnis des Gegners sowie des zuständigen Spielleiters.
Darüber hinaus können Wettkämpfe bis spätestens sieben Tage vor Wettkampfbeginn im beiderseitigen Einvernehmen abgesagt werden.
Unsere Mannschaft ist nicht vollständig. Was können wir tun?
Der Ausschuss hat mehrere Möglichkeiten beschlossen, damit Mannschaften flexibel auf kurzfristige Absagen von Mannschaftskolleginnen und -kollegen reagieren können.
Der § 45 Ziff. 1 wird ersatzlos gestrichen. Ein Spieler kann an einem Tag nun auch an mehreren Mannschaftswettbewerben teilnehmen. Damit haben Mannschaften die Möglichkeit, kurzfristig Ersatz für ausfallende Spieler zu finden. Voraussetzung ist, dass der Spieler für die Mannschaft gemeldet und
spielberechtigt ist.
Kann eine Mannschaft zu einem Wettkampf nicht antreten, wird dieser zwar zu Null gewertet, jedoch nicht sanktioniert. Der Gegner und der zuständige Spielleiter müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Spieltermin benachrichtigt werden.
Darüber hinaus wird das unvollständige Antreten von Mannschaften nicht sanktioniert, solange Gegner und zuständiger Spielleiter spätestens 24 Stunden vorher benachrichtigt werden.
Was ist mit den Doppeln? Wie sollen Auswärtsfahrten mit dem Auto aussehen? Was ist mir der Duschsituation?
Diese Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit des HTV und lassen sich daher nicht durch dessen Gremien beantworten. Es bleibt abzuwarten, welche Lockerungen die Gesetzgeber in den kommenden Wochen bis zu einem möglichen Start am 15. Juni noch beschließen werden.
Um was hat sich der Corona-Beauftragte des Vereins zu kümmern? Muss dieser ständig anwesend sein?
Der Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und überprüfen, dass z. B.
- am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [keine Hände schütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
- auf den Toiletten die Waschregeln hängen
- die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
- sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
- und als Ansprechpartner hierzu fungieren.
Was ist mit meiner LK? Kann ich diese festschreiben lassen, wenn ich keine Medenrunde spiele?
Es gelten weiterhin die Durchführungsbestimmungen zur LK-Ordnung des DTB. Demnach ist eine Festschreibung möglich, sofern nicht mehr als zwei LK-relevante Einzel im Berechnungszeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 bestritten werden. | LK-Festschreibungsantrag
Mit sportlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband e.V.
Verschiebung der Medenrunde 2020
An die Vereinsfunktionäre
und MannschaftsführerInnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen erreichen uns zahlreiche Anfragen zum möglichen Ablauf der Mannschaftswettbewerbe 2020 in Hessen. Auf diesem Wege möchten wir Sie informieren, dass die Sommer-Medenrunde 2020 nicht vor dem 08.06. beginnen wird. Der Hessische Tennis-Verband reagiert damit auf die aktuellsten Entwicklungen und Empfehlungen des DTB.
Sollte es die Entwicklung zulassen, ist der Start des kompletten Mannschaftswettspielbetriebs für den 08. Juni 2020 vorgesehen. Neuigkeiten und eine Entscheidung zum genauen Ablauf werden wir entsprechend den aktuellen Entwicklungen in den kommenden Wochen bekanntgeben. Wir bitten Sie hier um Geduld. Die Medenrunde hat für uns oberste Priorität. Seien Sie daher versichert, dass wir unser bestmögliches tun, um die Ausrichtung auch in dieser schwierigen Zeit gewährleisten zu können.
Mit sportlichen Grüßen
Das HTV-Präsidium