!!! Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt !!!

Liebe Vereinfunktionäre,
Liebe Tennisspieler*Innen,

leider müssen wir Ihnen schlechte Nachrichten überbringen. Die Hessische Landesregierung hat heute am 03. November, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen…

Am vergangenen Freitag (30.10.) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Länder veröffentlicht. Wie wir am Samstag, den 31. Oktober, informiert haben, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen möglich.

Nun kam es heute, nachdem die Gerüchteküche bereits seit Montag Nachmittag brodelte, zur für uns alle überraschenden und unverständlichen Kehrtwende. Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 5. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden! 

In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich:  „(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und priva-ten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur ge-stattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfeh-lungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist fer-ner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“ 


Was bedeutet das nun für das Tennistraining?
Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt! 

Tipp: Von diesem Lockdown betroffene Soloselbständige Trainerinnen und Trainer sowie Tennis-Akademien können eine Corona-Entschädigung für den November beantragen. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.

Ändert sich etwas für den Wettkampfsport?
Wie bereits am Wochenende informiert, wird der Turnierbetrieb für den gesamten November eingestellt. Auch der Mannschaftsbetrieb wird mit dieser neuen Entwicklung nun endgültig ausgesetzt. Sofern nicht schon geschehen, informieren die Veranstalter über mögliche Neuansetzungen oder notwendige Absagen.

Wie sieht der HTV diese Entwicklung?
Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht. Mit dem Korrigieren einer Verordnung in wesentlichen Punkten am eigentlichen Tag des Inkrafttretens dieser, wird nicht nur das Vertrauen, sondern werden vielmehr die Existenzen unserer großen Tennisgemeinde leichtfertig aufs Spiel gesetzt. 

Auf Grund dieser Tatsachen hält sich der HTV offen, rechtliche Schritte gegen diesen Vorgang einzuleiten.

Wir entschuldigen uns bei allen Beteiligten vielmals für die nun verursachten Umstände. Dennoch bitten wir Sie, die neuen Regelungen dringend zu beachten und einzuhalten! Wir werden wieder informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt. Bis dahin: Bleiben Sie gesund!

 
Michael Otto
Vizepräsident, Pressesprecher und Leiter des Ressorts Öffentlichkeitsarbeit

Hessischer Tennis-Verband e.V.
Auf der Rosenhöhe 68, 63069 Offenbach
E-Mail: michael.otto@htv-tennis.de
Mobil: 0172-6703744
Festnetz: 069-94592304
Fax: 069-94592305
Homepage: www.htv-tennis.de
Facebook: www.facebook.com/HessischerTennisVerband/
 
 

Rot-Weiß Kassel Hessenmeister

Nach jeweils drei 5:1 Siegen standen sich am 26.8.20 – letzter Spieltag der Hessenliga – Rot-Weiß Kassel und der TC Rüsselsheim gegenüber, um den Titel des hessischen Mannschaftsmeisters bei den Herren 65 auszuspielen. Mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung gingen die Kasseler nach den Einzeln bereits mit 3:1 in Führung und bauten die Führung duch den Gewinn beider Doppel auf erneut 5:1 aus und wurden damit verdient Hessenmeister.

Das erfolgreiche Team mit von links: Hubert Lohaus, Peter Christ, Rainer
Herwig, Klaus Göbel, Reinhold Schäfer und Reinhard Göldner.

Auslegung der Zuschauerregel der Corona-Verordnung

Liebe Vereinsvorstände,
liebe Mannschaftsführer/-innen,

heute erreichte uns eine E-Mail vom Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport bezüglich der Anpassung der Auslegung der Zuschauerregel der Corona-Verordnung. Die Durchführungsbestimmungen werden diesbezüglich nun zeitnah aktualisiert und hier veröffentlicht.

Die Erklärung des Innenministeriums im Wortlaut:
„Anbei sende ich Ihnen eine überarbeitete Passage aus den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neu geregelt ist die Frage, wer beim Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport als Zuschauer den Sportwettkampf verfolgen kann.

Sind Zuschauer im Trainings- und Wettkampfbetrieb gestattet?
Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind. Dies betrifft nicht reine Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter, oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder bei diesem betreuen. Die Begleitpersonen können sich unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen auch während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten.“

Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband e.V.

 

Quelle:
Hessischer Tennis-Verband e.V.

Sommer-Medenrunde 2020

Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Mannschaftsführerinnen und Mannschaftsführer,

der erweiterte Sportausschuss hat die ersten wichtigen sportlichen Rahmenbedingungen zu einer möglichen Sommer-Medenrunde 2020 verabschiedet und hierzu vorübergehende Anpassungen und Ergänzungen an der Wettspielordnung (und Spiellizenzordnung) vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • kein Abstieg, mit Aufstieg
  • Mannschaftsrückzug vom 18. bis 24.05.2020
  • namentliche Meldung bis 31.05.2020

Folgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Beschlüssen. Die genauen Anpassungen und Ergänzungen werden am 08.05.2020 veröffentlicht.

Der HTV und der erweiterte Sportausschuss beobachten die weitere Entwicklung und behalten sich das Recht vor in einer geplanten Sitzung am 02.06.2020 über weitere Rahmenbedingungen zu entscheiden.

Was wurde zur Auf- und Abstiegsregelung entschieden?
Der Ausschuss hat beschlossen, die Abstiegsregelung in diesem Jahr vollständig auszusetzen. Das bedeutet es wird sowohl sportlich als auch regeltechnisch keine Absteiger geben.

Die Aufstiegsregelung wird weiterhin angewendet. Wie gewohnt werden die Aufsteiger am Ende des Jahres durch die Abschlusstabellen abgebildet. Was passiert mit den potenziellen Aufsteigern in die RLSW / SWL? Ob die Hessenmeister aufsteigen, ist noch zu klären. Der DTB als Veranstalter der Regionalligen wird hierzu zeitnah eine Entscheidung treffen.

Welche Regelungen wurden zum Mannschaftsrückzug verabschiedet?
Ein Mannschaftsrückzug in diesem Wettspieljahr wird nicht sanktioniert, d. h. es wird kein Ordnungsgeld erhoben und der Abstieg tritt nicht in Kraft.

Der Ausschuss hat sich entschieden die zuletzt avisierte Frist zum 15.05.2020 zu ändern. Ein Mannschaftsrückzug wird ab sofort in der Woche vom 18. bis 24.05.2020 möglich sein. Ein Rückzug nach dieser Woche ist rein formal nicht vorgesehen. Kann oder möchte eine Mannschaft nach diesem Zeitraum dennoch nicht mehr teilnehmen, wird dies durch den angepassten § 54 Ziff. 2f. HTV-WO geregelt. Jeder bis hierhin gemeldete Rückzug ist bereits im HTO vermerkt und wird ebenfalls nicht sanktioniert.

Warum wurde dieser Zeitraum für einen Mannschaftsrückzug gewählt und wie ist ein Mannschaftsrückzug zu melden?
Es gibt zwei wesentliche Gründe, warum man sich dazu entschieden hat, einen Mannschaftsrückzug nur in diesem Zeitraum zuzulassen. Zum einen geht es um die Planungssicherheit für die neue Spielplanerstellung. Zum anderen möchte man voreilige Mannschaftsrückzüge durch die bestehende Unsicherheit verhindern, falls sich Spielerinnen und Spieler nach eventuellen Lockerungen durch die Landesregierung in den kommenden zwei Wochen noch umentscheiden.

Ein Mannschaftsrückzug ist dem zuständigen Spielleiter sowie dem hauptamtlichen Mitarbeiter Jan Duut per E-Mail zu melden. Wichtig ist, mitzuteilen, welche Mannschaft aus welcher Gruppe zurückgezogen werden soll.

Kann die namentliche Meldung noch einmal bearbeitet werden? Und dürfen Spieler/-innen eventuell noch wechseln?
Die Bearbeitung der namentlichen Meldung auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene ist ab sofort und bis zum 31.05.2020 möglich. Die Bearbeitung hat wie gewohnt im HTO zu erfolgen. Nach- oder Ummeldungen nach dem 31.05.2020 sind nicht mehr zulässig. Seit dem 16.03. angefallene Nach- bzw. Ummeldegebühren werden nicht fällig.

Die Spiellizenzverwaltung wird ebenfalls bis zum 31.05.2020 verlängert. Ab sofort können wieder Lizenzneu- bzw. Wechselanträge sowie Stammdatenänderungsanträge im HTO gestellt werden. Lizenzwechsel sind ausschließlich zwischen Mitgliedsvereinen des HTV möglich.

Können Wettkämpfe flexibel verlegt werden?
Durch die Anpassungen an § 37 HTV-WO können Wettkämpfe flexibel auf einen Wunschtermin auch außerhalb des 14-Tage-Rahmens und auch nach dem letzten Spieltag verlegt werden. Voraussetzung bleibt das Einverständnis des Gegners sowie des zuständigen Spielleiters.

Darüber hinaus können Wettkämpfe bis spätestens sieben Tage vor Wettkampfbeginn im beiderseitigen Einvernehmen abgesagt werden.

Unsere Mannschaft ist nicht vollständig. Was können wir tun?
Der Ausschuss hat mehrere Möglichkeiten beschlossen, damit Mannschaften flexibel auf kurzfristige Absagen von Mannschaftskolleginnen und -kollegen reagieren können.

Der § 45 Ziff. 1 wird ersatzlos gestrichen. Ein Spieler kann an einem Tag nun auch an mehreren Mannschaftswettbewerben teilnehmen. Damit haben Mannschaften die Möglichkeit, kurzfristig Ersatz für ausfallende Spieler zu finden. Voraussetzung ist, dass der Spieler für die Mannschaft gemeldet und
spielberechtigt ist.

Kann eine Mannschaft zu einem Wettkampf nicht antreten, wird dieser zwar zu Null gewertet, jedoch nicht sanktioniert. Der Gegner und der zuständige Spielleiter müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Spieltermin benachrichtigt werden.

Darüber hinaus wird das unvollständige Antreten von Mannschaften nicht sanktioniert, solange Gegner und zuständiger Spielleiter spätestens 24 Stunden vorher benachrichtigt werden.

Was ist mit den Doppeln? Wie sollen Auswärtsfahrten mit dem Auto aussehen? Was ist mir der Duschsituation?
Diese Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit des HTV und lassen sich daher nicht durch dessen Gremien beantworten. Es bleibt abzuwarten, welche Lockerungen die Gesetzgeber in den kommenden Wochen bis zu einem möglichen Start am 15. Juni noch beschließen werden.

Um was hat sich der Corona-Beauftragte des Vereins zu kümmern? Muss dieser ständig anwesend sein?
Der Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und überprüfen, dass z. B.

  • am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [keine Hände schütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
  • auf den Toiletten die Waschregeln hängen
  • die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
  • sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
  • und als Ansprechpartner hierzu fungieren.

Ein Corona-Beauftragter muss nicht ständig auf der Anlage sein. Dieser Beauftragte sollte, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.

Was ist mit meiner LK? Kann ich diese festschreiben lassen, wenn ich keine Medenrunde spiele?
Es gelten weiterhin die Durchführungsbestimmungen zur LK-Ordnung des DTB. Demnach ist eine Festschreibung möglich, sofern nicht mehr als zwei LK-relevante Einzel im Berechnungszeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 bestritten werden. | LK-Festschreibungsantrag
 


Mit sportlichen Grüßen

Hessischer Tennis-Verband e.V.

Tennisplätze in Hessen wieder geöffnet!

Ab 09.05. können die hessischen Tennisvereine ihre Anlagen wieder öffnen!

Der langersehnte Tag ist zum Greifen nahe. Am Samstag, den 09.05. dürfen auch wir in Hessen alle privaten und öffentlichen Freiluft-Tennisanlagen unter Auflagen wieder öffnen.

✔  Doppel erlaubt

✔  Alles unter Einhaltung des Mindestabstands!

✔  Gastro bis 15. Mai geschlossen

✔  4er Training erlaubt

✔  Aufenthalt auf Anlage erlaubt

✔  Gastro Terrassen ab 15. Mai erlaubt

✔  Hallennutzung erlaubt

✔  Umkleiden und Duschen geschlossen  

Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:

  • er muss kontaktfrei ausgeübt werden
  • ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt
  • Umkleidekabinen, Dusch-­ und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen
  • der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-­Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
  • es sind keine Zuschauer erlaubt
  • Die Empfehlungen des Robert Koch-­Instituts zur Hygiene sind zu beachten

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auch bei den örtlichen Behörden, ob weitere Bestimmungen notwendig sind.

Darüber hinaus empfehlen wir den Vereinen, die weiteren folgenden Maßnahmen einzuhalten und die entsprechenden Aushänge gut sichtbar auf dem Vereinsgelände sowie den sanitären Anlagen auszuhängen und den Trainern, Mitgliedern und Gästen zur Verfügung zu stellen:

Empfehlungen des HTV
Empfehlungen zum Trainingsbetrieb
Empfehlungen für das Tennistraining
Ergänzende Empfehlungen des DTB | Erläuterung
Aushang: Verhaltenshinweise für Tennisspieler
Aushang: Hygiene-Tipps des BMG
Aushang: Hygiene-Tipps der BZgA

Wir bitten alle Vereine, Trainer/-innen und Spieler/-innen ausdrücklich um die Einhaltung dieser Auflagen sowie der ergänzenden Empfehlungen. Diese werden regelmäßig – entsprechend der weiteren Entwicklungen – aktualisiert und hier veröffentlicht. Es ist daher zu empfehlen, die Aktualität der Empfehlungen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.

Ggf. ist es sinnvoll, auf Grund der Vorbereitungsmaßnahmen die Anlage erst später zu öffnen. Wir bitten alle Mitglieder um Verständnis, dass die Vereine Zeit benötigen, die Auflagen auch erfüllen zu können.

WIR DANKEN ALLEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG!

 

Quellenangabe:
https://www.htv-tennis.de/tennispl%C3%A4tze-in-hessen-wieder-ge%C3%B6ffnet.php

Verschiebung der Medenrunde 2020

An die Vereinsfunktionäre
und MannschaftsführerInnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen erreichen uns zahlreiche Anfragen zum möglichen Ablauf der Mannschaftswettbewerbe 2020 in Hessen. Auf diesem Wege möchten wir Sie informieren, dass die Sommer-Medenrunde 2020 nicht vor dem 08.06. beginnen wird. Der Hessische Tennis-Verband reagiert damit auf die aktuellsten Entwicklungen und Empfehlungen des DTB.

Sollte es die Entwicklung zulassen, ist der Start des kompletten Mannschaftswettspielbetriebs für den 08. Juni 2020 vorgesehen. Neuigkeiten und eine Entscheidung zum genauen Ablauf werden wir entsprechend den aktuellen Entwicklungen  in den kommenden Wochen bekanntgeben. Wir bitten Sie hier um Geduld. Die Medenrunde hat für uns oberste Priorität. Seien Sie daher versichert, dass wir unser bestmögliches tun, um die Ausrichtung auch in dieser schwierigen Zeit gewährleisten zu können. 

Mit sportlichen Grüßen
Das HTV-Präsidium

Coronavirus: Maßnahmen & Empfehlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie über die aktuellen Maßnahmen und Empfehlungen des Hessischen Tennis-Verbandes zum Thema Coronavirus informieren.

Einen Überblick für die verschiedenen Bereiche haben wir Ihnen auf unserer Homepage und in der App bereitgestellt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, sodass Sie immer auf dem Laufenden bleiben.

>>HIER geht’s zu den Maßnahmen und Empfehlungen im Umgang mit der COVID-19-Pandemie.

 

Mit den besten Grüßen und bleiben Sie gesund, Ihr

Tennisbezirk Nordhessen e.V.