Es besteht offenbar Erklärungsbedarf hinsichtlich der vom Tennisbezirk eingeforderten Bezirksumlage.
Diese wird seit über 40 Jahren in Höhe von 0,60 € (früher 1,- DM) pro dem HTV gemeldeten Mitglied
erhoben. Laut Vorstandsbeschluss ist dafür von jedem Verein eine gültige Kontoverbindung mit einer
(SEPA -) Einzugsermächtigung abzugeben, um diese abbuchen zu können. Diese lagen in diesem Jahr
zum ersten Mal vollständig vor, so dass die Abbuchung ohne Rückbuchung erfolgen konnte. Damit das
auch in Zukunft so möglich bleibt, wird gebeten, dem Finanzvorstand des Tennisbezirks Änderungen der
Kontoverbindung mitzuteilen.
Für die Abbuchung wird keine weitere Rechnung gestellt, der Kontoauszug ist für alle den Verein
betreffenden Vorgänge (z. B. Kassenprüfung / Steuererklärung / usw.) ausreichend.